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Fairsicherungsbüro Unabhängige Finanzberatung und Versicherungsvermittlung GmbH

Erstinformation

Vermittlerangaben

Die Fairsicherungsbüro – unabhängige Finanzberatung und Versicherungsvermittlung GmbH mit Sitz in Köln und Bonn verfügt über eine Gewerbeerlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO als Versicherungsmakler*innen und ist unter der Registernummer D-1J7Z-XGED0-25 in das Vermittlerregister nach §11a GewO eingetragen. 

Zudem sind wir als Finanzanlagenvermittler*innen mit einer Erlaubnis nach §34 f der GewO unter der Registernummer D-F-142-KB11-11 eingetragen. Wir vermitteln in Deutschland zugelassene offene Investmentfonds.

Es bestehen keine Beteiligungen an oder von Versicherern oder deren Muttergesellschaften.

Ferner besteht eine gesetzeskonforme Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Sofern Sie die Eintragungen im Vermittlerregister überprüfen möchten, so können Sie dies über die Internetseite www.vermittlerregister.info oder unter Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (Festpreis 0,20 €/Anruf; mit abweichenden Preise aus Mobilfunknetzen) oder bei der DIHK e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: (030) 20308-0, Internet: www.dihk.de als registerführende gemeinsame Stelle nach §11a GewO jederzeit veranlassen.

Informationen über Vergütungen und Zuwendungen Dritter bei der Versicherungsvermittlung Für die Versicherungsvermittlung müssen Sie keine direkte Vergütung an die Berater zahlen, sofern Sie dies nicht ausdrücklich anders mit diesem vereinbart haben. Die Vergütung der Berater für die Versicherungsvermittlung erfolgt im Falle einer erfolgreichen Policierung bzw. ggfs. Bestandsübertragung in Form einer Provisions-/Courtagezahlung des Produktgebers. Diese Vergütung ist bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Über die Courtage hinaus erhalten die Berater keine weiteren monetären Zuwendungen im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung. Neben der Vergütung kann an die Berater jedoch ggfs. auch sog. nicht-monetäre Zuwendungen von Dritten wie z.B. Informationsmaterial, Schulungen usw. erhalten. Alle Zuwendungen dürfen von dem Berater als Vergütung angenommen und behalten werden. Ein Anspruch auf Herausgabe gem. §§667, 675 BGB (Geschäftsbesorgung) besteht nicht.

Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung: Unterlassen von Vertriebsvorgaben, softwareunterstützte Beratung zur Berücksichtigung der Kundenangaben, regelmäßige Mitarbeiterschulungen
Bearbeitung der Kundenaufträge in der Reihenfolge ihres Eingangs
Einrichtung und Kontrolle von Regelungen zur Annahme/Gewährung von Zuwendungen, ex ante und ex post-Kostenausweis an den Kunden; Erhalt und Gewähr von Zuwendungen von Dritten nur unter der Voraussetzung, dass diese den Kundeninteressen nicht entgegenstehen.
Keine erfolgsbezogene Vergütung, Unterlassen von Vertriebsvorgaben, Einrichten und Kontrolle angemessener Vergütungssysteme für Mitarbeiter
Errichtung von Informationsbarrieren, regelmäßige Überwachung der Kunden- und Mitarbeitergeschäfte 
Kontrolle der Marktüblichkeit der dem Kunden gewährten Konditionen, Überwachung der Kunden- und Mitarbeitergeschäfte, Informationsbarrieren
Errichtung von Informationsbarrieren, Überwachung der Kunden- und Mitarbeitergeschäfte, Kontrolle der Marktüblichkeit der Produktkonditionen