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Private Krankenversicherung - PKV

Sonderöffnungsaktion für Beamt*innen

  • Sonderöffnungsaktion für Beamt*innen vom 01.10.2020 bis 31.03.2021
  • Keine Gesundheitsprüfung beim Wechsel in die PKV
  • Gilt für freiwillig gesetzlich Versicherte

Krankenversicherung für Beamt*innen

Beamt*innen haben beim Thema Krankenversicherung einen Sonderstatus in Deutschland. Sie erhalten vom Staat eine prozentuale Kostenübernahme für anfallende Krankheitskosten. Diese sogenannte Beihilfe führt dazu, dass Beamt*innen spezielle Krankenversicherungstarife benötigen.

Das Besondere: Bis auf wenige Ausnahmen können nur privat Krankenversicherte den Anspruch auf Beihilfe in ihren Verträgen integrieren. Gesetzlich Krankenversicherte hingegen müssen 100% der Krankheitskosten versichern, was in vielen Fällen zu deutlich höheren Monatsbeiträgen führt. Aus diesem Grund wie auch den Mehrleistungen der privaten Krankenversicherung führt dazu, dass sich die Vielzahl der Beamt* innen für die Private entscheidet.

Dennoch haben sich in der Vergangenheit einige Beamte für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden, jedoch sind diese aufgrund verschiedener Gründe nicht zufrieden.

Wechsel in die Private Krankenversicherung

Selbstverständlich besteht auch nach ihrer Verbeamtung noch in die Private zu wechseln. Das Problem: Je nachdem welche Vorerkrankungen bestehen, kann es zu Ablehnung durch die Versicherung kommen. Weil die Beamtenöffnungsaktion nur bei Erstverbeamtung innerhalb einer Frist gilt, ist gesundheitlich belasteten Kund*innen der Wechsel in die PKV schwierig bis unmöglich.

Sonderaktion als Lösung

Befristet vom 01.10.20 bis 31.03.2021 hat der Verband der privaten Krankenversicherung entschieden, dass unabhängig von der Erstverbeamtung, die Öffnungsaktion auf alle Beamt*innen zu erweitern, die bislang freiwillig gesetzlich versichert sind. Somit müssen alle teilnehmenden privaten Krankenversicherer eine/n Antragsteller*in auf Basis besonderer Regeln versichern – eine Ablehnung aufgrund gesundheitlicher Vorerkrankungen entfällt.

Auch für die Sonder-Beamtenöffnungsaktion gelten die üblichen Einschränkungen

- Risikozuschlag von bis zu 30%

- Keine Mitversicherung von Beihilfeergänzungstarifen und Tagegeld für Krankenhaus und Kur.

Einzelne Versicherer weichen von diesen Regelungen zugunsten der Versicherten leicht ab.

Beratung ratsam

Da sich die Tarife, Versicherer und die Beträge deutlich unterscheiden und die einzelnen Versicherer unterschiedlich mit Vorerkrankungen umgehen, ist in jedem Fall eine persönliche Beratung ratsam. Als unabhängige Versicherungsmakler haben wir zudem die Möglichkeit mittels qualifizierter Risikovoranfragen zu prüfen, ob auch eine reguläre Annahme bei einem Versicherer möglich ist. Nehmen Sie unsere Expertise wahr.

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